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   OLG Brandenburg, 05.04.2023 - 7 U 130/22   

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https://dejure.org/2023,8297
OLG Brandenburg, 05.04.2023 - 7 U 130/22 (https://dejure.org/2023,8297)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05.04.2023 - 7 U 130/22 (https://dejure.org/2023,8297)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05. April 2023 - 7 U 130/22 (https://dejure.org/2023,8297)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung des Liquidators für nach der Liquidation eingegangene Verbindlichkeiten eines Vereins; Pflicht des Liquidators eines Vereins zur Stellung eines Insolvenzantrages; Rechtsfolgen der Bekanntmachung der Liquidation des Vereins

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Haftung des Liquidators für nach der Liquidation eingegangene Verbindlichkeiten eines Vereins; Pflicht des Liquidators eines Vereins zur Stellung eines Insolvenzantrages; Rechtsfolgen der Bekanntmachung der Liquidation des Vereins

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.11.1993 - IX ZR 244/92

    Zulässigkeit einer Vollstreckungsgegenklage wegen mangelnder Bestimmtheit eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.04.2023 - 7 U 130/22
    Die materielle Rechtskraft des Zahlungstitels erstreckt sich auf die tenorierte Zahlungsverpflichtung, deren Inhalt und Umfang sich aus dem vorgetragenen Lebenssachverhalt ergibt, über den rechtskräftig entschieden wurde (vgl. BGH, Urteil vom 18.11.1993 - IX ZR 244/92, BGHZ 123, 166, Rn. 12 ff).
  • BGH, 05.03.1998 - III ZR 183/96

    Haftung für die weisungswidrige Vermittlung von Kapitalanlagen durch einen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.04.2023 - 7 U 130/22
    Dabei muss das Handeln des Vertreters von einer gewissen Dauer oder Häufigkeit sein (BGH, Urteil vom 05.03.1998 - III ZR 183/96, NJW 1998, 1854, juris Rn. 11).
  • BGH, 10.03.2004 - IV ZR 143/03

    Erneute Erteilung einer nach dem RBerG unwirksamen Treuhandvollmacht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.04.2023 - 7 U 130/22
    Voraussetzung der Zurechnung des Handelns aufgrund einer Duldungsvollmacht wäre, dass A... T... mit Wissen der Beklagten für den Verein auftrat und die Klägerin als Geschäftspartnerin dieses Auftreten so verstehen durfte, dass T... vom PSV W... e.V. bevollmächtigt ist (vgl. BGH, Urteil vom 10.03.2004 - IV ZR 143/03, NJW-RR 2004 1275 Rn. 22).
  • BGH, 08.07.1993 - III ZR 146/92

    Entschädigungsanspruch bei straßenbaubedingter Verlegung von Erdleitungen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.04.2023 - 7 U 130/22
    Die materielle Rechtskraft des Zahlungstitels erstreckt sich auf die tenorierte Zahlungsverpflichtung, deren Inhalt und Umfang sich aus dem vorgetragenen Lebenssachverhalt ergibt, über den rechtskräftig entschieden wurde (vgl. BGH, Urteil vom 18.11.1993 - IX ZR 244/92, BGHZ 123, 166, Rn. 12 ff).
  • LG Mannheim, 04.12.2020 - 11 O 113/20

    Coronapandemie: Kein Anspruch aus Betriebsschließungsversicherung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.04.2023 - 7 U 130/22
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 24.06.2022, Az. 11 O 113/20, abgeändert.
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